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Agenda

Europäischer Rat (ER)

Der Europäische Rat ist das oberste Gremium der Europäischen Union. Er setzt sich aus Staats- und Regierungschefs sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission und den Außenministern zusammen. Der Vorsitz wechselt halbjährlich im Rotationsprinzip zwischen den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union. Immer das Land, das die Präsidentschaft im Ministerrat innehat, übernimmt auch den Vorsitz und ist gleichzeitig Gastgeber des Europäischen Rates.

Der Europäische Rat legt die politischen Leitlinien und Ziele fest. Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld ist die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die die Staats- und Regierungschefs auf den Gipfeltreffen koordinieren. Der ER greift nicht in die Gesetzgebung ein, seine Aufgabe ist die Veränderungen an der Konstruktion der EU selber und grundlegende Entscheidungen wie neue Mitgliedschaften oder die Übertragung von neuen Aufgaben hin zur EU. Außerdem schlägt er den Kommissionspräsidenten vor.

Die Europäische Verfassung führt zwei neue Ämter ein : den "Präsidenten des Europäischen Rates" sowie den "Außenminister der Union", die beide mit qualifizierter Mehrheit für zweieinhalb Jahre gewählt werden.

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