Aktuell Informatioun an Dokumentatioun iwwert d’Verfassungsdébatt zu Lëtzebuerg
 
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Verfassung

1. Eine Verfassung ist ein Rechtsakt, der die Grundordnung eines Staates oder eines Staatenbundes festlegt (Gewaltentrennung, Grundrechte der Bürger, Funktionsweise der staatlichen Organe, usw.)

2. Der ’Vertrag über eine Verfassung für Europa’ ist dem gegenüber einerseits ein völkerrechtlicher Vertrag, der den EG-Vertrag und den EU-Vertrag ablöst ; andererseits ist der Vertragstext auch eine Verfassung, da er konstitutionelle Elemente enthält. Er gibt der Europäischen Union eine einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit und wird eigenständig neben den nationalen Verfassungen exisitieren.

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