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Agenda

Ministerrat/Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat), mit Sitz in Brüssel, ist nicht zu verwechseln mit dem Europarat oder dem Europäischen Rat. Er besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten auf Ministerebene (z.B. Agrarminister im Agrarministerrat), die regelmäßig zusammentreten. Der Vorsitz im Rat wechselt im halbjährigen Rhythmus nach einer feststehenden Reihenfolge zwischen den Mitgliedstaaten der EU. Luxemburg hat im ersten Halbjahr 2005 die Präsidentschaft inne, in der zweiten Hälfte übernimmt Großbritannien.

Der Ministerrat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Gemeinschaft. Seine Hauptaufgabe ist die Gesetzgebung zusammen mit dem Europäischen Parlament. In der Regel treffen die Minister ihre Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit, ein Vetorecht ist die Ausnahme. Die Europäische Verfassung reduziert diese Ausnahme von 84 auf 47 Politikfelder und hebt die Mehrheitsentscheidungen von 137 auf 177 an. (siehe oben Einstimmigkeit !)

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