Dieses Verfahren bezeichnet den regelmäßigen Wechsel eines Veranstaltungsortes oder Amtes. So wechselt der Vorsitz im Europäischen Rat halbjährlich zwischen den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union. Außerdem übernimmt immer der EU-Staat, der die Präsidentschaft im Ministerrat innehat, den Vorsitz und ist Gastgeber des Europäischen Rates. Künftig wird auch bei der Wahl der Kommissare dieses Prinzip der Rotation zwischen den Staaten zur Anwendung kommen.