Aktuell Informatioun an Dokumentatioun iwwert d’Verfassungsdébatt zu Lëtzebuerg
 
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Geschichte

Der europäische Verfassungsvertrag ist nicht gestern vom Himmel gefallen, sondern eine (mögliche) Etappe auf dem langen Weg der europäischen Einigung.

  • Der Weg zur europäischen Verfassung

    Der europäische Einigungsprozess beginnt im April 1952 mit der Gründung der ‚Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl’ (EGKS) durch die sechs Staaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und Niederlande. Wenige Jahre später, am 25. März 1957, wird mit der Unterzeichnung der so genannten ‚Römischen Verträge’, die ‚Europäische Wirtschaftsgemeinschaft’ (EWG) und die ‚Europäische Atomgemeinschaft’ (EURATOM) gegründet. Die später zur ‚Europäischen Gemeinschaft’ (EG) umbenannten zwischenstaatlichen Organisationen wurden 1973 um Dänemark, Großbritannien und Irland, 1986 um Spanien und Portugal erweitert. Mit dem Fall des Eisernen Vorhangs und der Aufhebung der Teilung Europas beschleunigt sich die Entwicklung. Eine auch politische Einigung des Kontinents zeichnet sich mit dem Maastrichter Vertrag ab.

    7. Februar 1992 :

    In Maastricht unterzeichnen die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten den Vertrag über die Europäische Union, auch bekannt als Vertrag von Maastricht.
    Die hiermit gegründete Europäische Union ersetzt nicht die europäischen Gemeinschaften, sondern stellt diese zusammen mit den Bereichen ‚Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik’ (GASP) und ‚polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen’ unter ein gemeinsames Dach (sog. 3-Säulen-Modell).

    1. Januar 1993 :
    Der Binnenmarkt ist seit dem 1. Januar verwirklicht. Mit dem Inkrafttreten des Maastrichter Vertrages am 1. November wird die EU gegründet.

    1. Januar 1995 :
    Finnland, Österreich und Schweden treten der Union bei.

    26. März 1995 :
    Das zwischen sieben Mitgliedsstaaten vereinbarte Schengener Abkommen, welches den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen vorsieht, tritt in Kraft.

    2. Oktober 1997 :
    Der Vertrag von Amsterdam wird unterzeichnet. Der Europäische Rat beschließt den Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie umfangreiche Änderungen bezüglich der Verträge. Er tritt am 1. Mai 1999 in Kraft. Er soll dem Bürger Europa näher bringen.

    11. Dezember 2000 :
    In Nizza vereinbaren die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten die Revision der Verträge, um die EU an die anstehende Osterweiterung anpassen zu können (sog. Vertrag von Nizza). Er tritt am 1. Februar 2003 in Kraft.

    15. Dezember 2001 :
    Der Europäische Rat verabschiedet die Erklärung zur Zukunft der Europäischen Union in Laeken und beschließt, „einen Konvent einzuberufen, dem die Hauptakteure der Debatte über die Zukunft der Union angehören“. Dessen Mandat ist sehr weit gefasst und deutet den Weg zu einer europäischen Verfassung. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Verteilung und Abgrenzung der Kompetenzen, die Vereinfachung der Handlungsinstrumente, die Stärkung von Demokratie, Transparenz und Effizienz sowie die Neuordnung der Verträge einschließlich der Überprüfung der Säulenstruktur.

    Doc:

Erklärung von Laeken, 110 kB, 18x18Erklärung von Laeken(PDF, 110 kB)

    1. Januar 2002 :
    Einführung des Euro in Luxemburg, Frankreich, Italien, Deutschland, Belgien, den Niederlanden, Finnland, Griechenland, Spanien, Portugal, Österreich und Irland. Die Münzen und Banknoten in den jeweiligen Landeswährungen werden somit als gesetzliches Zahlungsmittel abgeschafft.

    28. Februar 2002 - 20. Juli 2003 :
    Unter der Leitung des ehemaligen französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d’Estaing versucht der in Laeken beschlossene Konvent, „die wesentlichen Fragen, die die künftige Entwicklung der Union aufwirft“ zu beantworten.

    Dem Konvent gehören 105 Mitglieder an : Vertreter der nationalen Regierungen und Parlamente (EU-Mitgliedstaaten und Beitrittsländer) sowie des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission. Zudem sind der Wirtschafts- und Sozialausschuss der EU, der Ausschuss der Regionen, die europäischen Sozialpartner und der Europäische Bürgerbeauftragte durch insgesamt 13 Beobachter vertreten.
    Luxemburg entsendet Jacques Santer (CSV) als Vertreter der Regierung, Ben Fayot (LSAP) als Vertreter des Europaparlaments und Paul Helminger (DP) als Vertreter des nationalen Parlaments in den Konvent. Als ihre Stellvertreter fungieren Renée Wagener (Déi Gréng), Nicolas Schmit (LSAP) und Gast Gibéryen (ADR).

    In seiner letzten Plenartagung am 9./10. Juli 2003 in Brüssel verabschiedet der Konvent seinen Vorschlag für einen Verfassungstext der Europäischen Union, mit dem er auf die in der ‚Erklärung von Laeken’ aufgeworfenen Fragen folgende Antworten gegeben hat :

    -  Der Konvent schlägt eine bessere Aufteilung der Zuständigkeiten der Europäischen Union und der EU-Mitgliedstaaten vor.

    -  Er empfiehlt, die EU-Verträge zusammenzufassen und die Europäische Union mit einer Rechtspersönlichkeit auszustatten.

    -  Er arbeitet vereinfachte Handlungsinstrumente der Europäischen Union aus.

    -  Er schlägt Maßnahmen für mehr Demokratie, Transparenz und Effizienz in der Europäischen Union vor (z.B. : mehr Beteiligung der nationalen Parlamente an der Legitimierung des europäischen Projekts ; Vereinfachung der Entscheidungsprozesse)

    -  Er arbeitet die Maßnahmen aus, die zur Verbesserung der Struktur und zur Stärkung der Rolle aller drei Organe der Europäischen Union erforderlich sind, und trägt dabei insbesondere den Auswirkungen der EU-Erweiterung Rechnung.

    Bei der Tagung des Europäischen Rates am 19./20. Juni 2003 im griechischen Thessaloniki legt der Konvent den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union seinen Vorschlag für eine EU-Verfassung vor.

    Am Rande und nach Abschluss des Konventes kritisieren mehrere Mitglieder, die Arbeitsmethoden des Konventes seien insgesamt zu untransparent und wenig demokratisch gewesen. Staatsminister Jean-Claude Juncker moniert ähnlich : "Der Konvent ist angekündigt worden als die große Demokratie-Show. Ich habe noch keine dunklere Dunkelkammer gesehen als den Konvent." (aus : der Spiegel 16.6.2003)

    4. Oktober 2003 - 18. Juni 2004 :
    Der Europäische Rat beschließt, dass der Wortlaut des Verfassungsentwurfs eine gute Ausgangsbasis für den Beginn der Regierungskonferenz bildet. Aus den zähen Verhandlungen der Staats- und Regierungschefs, die in Dublin fast an der Haltung Spaniens und Polens gescheitert wären, geht schließlich ein Kompromisstext hervor, dem alle Staaten auf einer Regierungskonferenz in Brüssel am 18. Juni zustimmen.

    1. Mai 2004 :
    Beitritt von Zypern, Ungarn, Malta, Tschechien, Lettland, Estland, Litauen, Polen, Slowenien und Slowakei zur Union.

    29. Oktober 2004 :
    Die Staats- und Regierungschefs der 25 EU-Staaten unterzeichnen in Rom den europäischen Verfassungsvertrag. Der vorliegende Text muss bis November 2006 in allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden. In einigen Ländern stimmen die Bürgerinnen und Bürger in einem Referendum darüber ab, ob sie mit der Verfassung einverstanden sind. In anderen Ländern übernehmen diese Entscheidung die nationalen Parlamente.
    Unklar ist, was passiert, sollte das Vertragswerk von einem EU-Staat nicht ratifiziert werden. In einem Zusatzprotokoll ist für diesen Fall nur festgeschrieben, dass sich dann die EU-Staats- und Regierungschef mit dem Problem befassen müssen.

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