Der Präsident des Europäischen Rates soll für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren dem Europäischen Rat vorstehen. Dieses Amt wird durch die Verfassung neu geschaffen. Derzeit wechselt der Vorsitz im Europäischen Rat halbjährig zwischen den Mitgliedstaaten.
Der Präsident soll u.a. für die Berichterstattung an das Parlament nach einer Tagung zuständig sein, die Außenvertretung der Union in Angelegenheiten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wahrnehmen sowie für die Vorbereitung und Kontinuität der Arbeiten des Rates sorgen.