Aktuell Informatioun an Dokumentatioun iwwert d’Verfassungsdébatt zu Lëtzebuerg
 
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Qualifizierte Mehrheit

Seit dem 1. November 2004 gilt die ursprünglich im Vertrag von Nizza festgelegte Stimmenverteilung. Demnach muss eine Mehrheit von mindestens der Hälfte der Staaten getragen werden, die gleichzeitig 72 % der Ratsstimmen und 62 % der EU-Bevölkerung repräsentieren. Nach dem Verfassungsvertrag gilt künftig die qualifizierte Mehrheit als erreicht, "wenn ein Beschluss von 55 % und mindestens 15 Mitgliedstaaten unterstützt wird und diese Mehrheit gleichzeitig mindestens 65 % der Bevölkerung der Union repräsentiert“.

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