Aktuell Informatioun an Dokumentatioun iwwert d’Verfassungsdébatt zu Lëtzebuerg
 
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Pro & contra
  • Pro-Argumente

    „Der EU-Verfassungsvertrag macht die EU effizienter.“

    Die Handlungsmechanismen würden vereinfacht, um ein Europa der 25 funktionsfähig zu machen:
    -  Dazu gehört u.a., dass das System der Rechtsinstrumente von 36 auf sechs (Gesetze, Rahmengesetze, Beschlüsse, Verordnungen, Stellungnahmen und Empfehlungen) begrenzt wird.
    -  Neues Gesetzgebungsverfahren ersetzt bisherigen Mitentscheidungsmodus. Die wohl wichtigste Neuerung ist die Einbindung des Europäischen Parlaments in das Gesetzgebungsverfahren. Laut Verfassung müssen die von der Kommission vorgeschlagenen Texte künftig vom Rat und vom Parlament gemeinsam verabschiedet werden.
    -  Die Verfassung macht die Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit zur Regel und erleichtert somit die Beschlussfassung. Bisher müssen die meisten Entscheidungen im Rat noch einstimmig getroffen werden. Das Prinzip der Einstimmigkeit bleibt jedoch in den Bereichen Fiskalität und soziale Sicherheit bestehen.
    -  Die Zuständigkeiten innerhalb der Union werden klar definiert. So besagt z.B. das Subsidiaritätsprinzip, dass die EU nur dann eingreift, wenn ein Problem lokal, regional oder national nicht gelöst werden kann.

    „Die EU wird übersichtlicher und transparenter.“

    -  Der Verfassungsvertrag fasst alle bisher existierenden Verträge - mit Ausnahme des Euratom-Vertrages - in einen einzigen, einheitlichen Text zusammen.
    -  Die Instrumente der Entscheidungsfindung werden vereinfacht und reduziert.
    -  Die EU-Organe müssen künftig einen offeneren und regelmäßigeren Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft pflegen.
    -  Der Ministerrat muss bei der Gesetzgebung öffentlich tagen.

    „Die Europäische Union wird demokratischer.“

    Nationale Parlamente:
    -  Den nationalen Parlamenten werden mehr Kompetenzen eingeräumt. So werden die Parlamente z.B. über alle legislativen Initiativen unterrichtet und üben somit eine Kontrollfunktion aus. Sie werden früher und besser über die Gesetzesvorschläge informiert und können so die Ausarbeitung der Gesetze gezielter verfolgen.
    -  Die nationalen Parlamente können künftig nachprüfen, ob die Gesetzesvorschläge der Kommission das Prinzip der Subsidiarität oder der Verhältnismäßigkeit nicht missachten.

    Europäisches Parlament:
    -  Die Kompetenzen des Europaparlaments werden gestärkt: das EP wird in den Gesetzgebungsprozess eingebunden und erhält in vielen Bereichen Mitentscheidungsrecht.
    -  In der Agrarpolitik, Immigrations- und Asylpolitik bekommt das EP ein Mitentscheidungsrecht.

    Bürgerinitiative:
    -  Die partizipative Demokratie wird ebenfalls gestärkt. Durch eine Petition mit mindestens einer Million Unterschriften aus einer bestimmten Anzahl von Ländern, können die EU-Bürger selbst eine Gesetzesinitiative ergreifen.

    „Die Integration der Charta der Grundrechte in den Verfassungsvertrag ist ein Fortschritt für die Menschenrechtre.“

    -  Durch die Integration der Europäischen Grundrechtecharta in die Verfassung wird diese für alle Mitgliedsstaaten und EU-Organe bindend und somit für die Bürger einklagbar.
    -  Die Gleichberechtigung von Mann und Frau wird festgeschrieben.

    „Luxemburg bleibt ein gleichberechtigter Partner in der EU.“

    -  Luxemburg wird seine 6 Sitze im Europäischen Parlament behalten.
    -  Luxemburg wird weiterhin im Ministerrat und im Europäischen Rat vertreten sein, in denen das Großherzogtum mit einer Stimme wie alle anderen Länder bei Entscheidungen mitwirken wird.
    -  In Bereichen, in denen das Einstimmigkeitsprinzip beibehalten wird, hat Luxemburg ein Vetorecht.
    -  Luxemburg wird bis 2014 einen Kommissar stellen. Danach wird das Großherzogtum in zwei von drei Kommissionen vertreten sein.

    Die Union erhält Rechtspersönlichkeit.

    -  Dadurch können internationale Verträge künftig mit einer einzigen Unterschrift besiegelt werden und benötigen nicht mehr wie bisher die Unterschriften aller 25 Mitgliedstaaten.
    -  Die Union wird nach außen hin vom Europäischen Außenminister repräsentiert werden.

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  • Contra-Argumente

    „Die Militarisierung der EU wird im Verfassungsvertrag festgeschrieben.“

    -  In der Außen- und Sicherheitspolitik würden die Beziehungen zur NATO institutionalisiert und die Militarisierung damit vorangetrieben.
    -  Alle Mitgliedstaaten sind zur Aufrüstung verpflichtet (Art. I-40, 3).
    -  Militäreinsätze sind nicht nur für die Landesverteidigung, sondern auch für weltweite Interventionen möglich. So können Kampfeinsätze ohne territoriale Begrenzungen durchgeführt werden und z.B. Militär zur Terrorbekämpfung in „Drittländern“ eingesetzt werden (Art. III-205, 1).

    „Der Neoliberalismus erhält Verfassungsrang.“

    -  Der dritte Teil der Verfassung verpflichte zum „Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ und ordne die Beschäftigungspolitik den allgemeinen „Grundzügen der Wirtschaftspolitik“ unter. Die Wirtschaftspolitik wiederum sei geprägt vom „vorrangigen“ Ziel der „Preisstabilität“ und dem „Stabilitätspakt“.
    -  Das Wettbewerbsprinzip werde zur alles beherrschenden Norm. Dem Sozial-, Steuer- und Umweltdumping werde Vorschub geleistet; der öffentliche Dienstleistungssektor werde zerschlagen und privatisiert.

    „Die Charta der Grundrechte bringt nichts Neues.“

    -  Der Verfassungsvertrag garantiert - im Gegensatz zur luxemburgischen Verfassung - kein „Recht auf Arbeit“ sondern lediglich ein „Recht zu arbeiten“.
    -  Die Gleichberechtigung von Mann und Frau geht nicht weit genug. Sie erstreckt sich eigentlich nur auf die Bereiche Beschäftigung, Arbeit und Arbeitsentgelt. Es gibt nur ein Recht auf Heirat und kein Recht auf Scheidung. Die Frauen erhalten jedoch z.B. kein Recht auf Verhütung und Schutz vor Prostitution oder sexueller Gewalt.
    -  Die Charta beziehe sich nur auf die Tätigkeiten der europäischen Institutionen und sei im Gegensatz zur Europäischen Menschenrechtskonvention nicht allgemein einklagbar.
    -  Die Geltung der Rechte werden durch nationale Vorbehalte eingeschränkt.

    „Die partizipative Demokratie ist ein Schwindel.“

    -  Mit einer Million Unterschriften aus einer bedeutenden Zahl von Mitgliedsstaaten könne zwar die Kommission aufgefordert werden, eine Initiative zu ergreifen. Sie sei aber nicht dazu verpflichtet, inhaltlich auf die Wünsche der Bürger einzugehen.

    „Der Verfassungsvertrag ist antidemokratisch.“

    -  Der vorliegende Text sei von einem Gremium ausgearbeitet worden, das keinen eindeutigen Wählerauftrag hatte.
    -  Dem Europaparlament würden nicht die gleichen Rechte wie den nationalen Parlamenten zugestanden (z.B. kein Recht auf ein Initiativrecht in der Gesetzgebung,...)
    -  Das Initiativrecht bleibe bei der Kommission.
    -  Die Rechte der nationalen Parlamente gehen nicht weit genug. So erhielten die Parlamente z.B. nicht das Recht, europäische Gesetze zu blockieren.

    „Der Verfassungsvertrag ist anti-sozial.“

    -  Es werde zu wenig für die Rechte der Arbeiter getan. So fände man in der Charta der Grundrechte nur das „Recht zu arbeiten“, jedoch nicht das „Recht auf Arbeit“.
    -  Statt sozialer Gerechtigkeit wird die Wettbewerbsfähigkeit gefördert.
    -  Der öffentliche Dienstleistungssektor wird durch den Vertragstext nicht sichergestellt. Stattdessen soll er sich dem allgemeinen Wettbewerbs- und Beihilferecht unterordnen.

    „Subsidiarität fördert nationalen Eigensinn.“

    -  Durch dieses Prinzip entstehe z.B. die Möglichkeit, Umweltgesetze wieder auf die nationale Ebene zu verlagern. Somit bestehe, laut Martin Rocholl (Direktor von Friends of the Earth Europe), die Gefahr, dass Industriebetriebe in Länder mit weniger strengen Vorschriften und Umweltauflagen abwandern.

    „Die Atomlobby hat ihre Position gesichert.“

    -  Durch die Protokolle sei der Euratom-Vertrag unverändert an die Verfassung angegliedert.

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