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Europäisches Parlament (EP)

Das Europäische Parlament wird seit 1979 alle fünf Jahre in allgemeinen, freien und geheimen Wahlen direkt gewählt. Die in den Mitgliedstaaten bestehenden politischen Strukturen spiegeln sich auch in den politischen Fraktionen auf Ebene des Europäischen Parlaments wieder. Es gibt sieben Fraktionen sowie fraktionslose Abgeordneten. Am 20. Juli 2004 hat sich das Europäische Parlament für die sechste Wahlperiode konstituiert, seitdem hat es 732 Abgeordnete (min. 6/max. 99 pro Mitgliedstaat).

Das Parlament hat drei wesentliche Aufgaben : Erstens teilt es die Gesetzgebungsfunktion mit dem Rat der Europäischen Union. Zweitens sind Rat und Parlament für den europäischen Haushalt zuständig. Drittens übt es die demokratische Kontrolle über die Kommission aus (z.B. Zustimmung zu designierten Kommissaren).

Der Verfassungstext sieht folgende Kompetenzerweiterungen des EP vor : mehr Mitbestimmungsrecht in der Gesetzgebung (von 35 auf 92 Felder), mehr Haushaltsbefugnisse, Wahl des Kommissionspräsidenten auf Vorschlag des Europäischen Rates. Auch wird das EP auf 750 Sitze ausgeweitet (min. 6/max. 96 Sitze pro EU-Staat)

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