Derzeit werden die meisten Entscheidungen im Ministerrat einstimmig beschlossen, d.h. das Veto eines einzigen Mitgliedsstaates genügt, damit ein Beschluss verhindert wird. Die künftige Europäische Verfassung macht die qualifizierte Mehrheit zur Regel. In manchen Bereichen jedoch, wie z.B. dem Steuerrecht, wird auch in Zukunft das Prinzip der Einstimmigkeit beibehalten.