Aktuell Informatioun an Dokumentatioun iwwert d’Verfassungsdébatt zu Lëtzebuerg
 
Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter:

Agenda

Europäische Gemeinschaft (EG)

Die Europäische Gemeinschaft ist seit 1. Juli 1967 Nachfolgerin der EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft).
Die EG ist eine der drei so genannten Europäischen Säulen, die zusammen eine der Grundlagen der EU bilden. Seit 2002 wurden die Regelungen des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) in den EG-Vertrag aufgenommen, da der EGKS-Vertrag nach 50 Jahren Laufzeit auslief.

Die wichtigsten Organe der EG sind : die Europäische Kommission, der Rat der Europäischen Union, das Europäische Parlament, der Europäische Gerichtshof und der Europäische Rechnungshof.

Vous êtes ici : Sommaire > Die Europäische Verfassung > Begriffe > Europäische Gemeinschaft (EG)