Aktuell Informatioun an Dokumentatioun iwwert d’Verfassungsdébatt zu Lëtzebuerg
 
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Verhältnismäßigkeit

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist neben der Subsidiarität ein zweites entscheidendes Element für die Ausübung der Zuständigkeiten in der Union. Ihm zufolge gehen die Maßnahmen der Union inhaltlich wie formal nicht über das für die Erreichung der Ziele der Verfassung erforderliche Maß hinaus.

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