Aktuell Informatioun an Dokumentatioun iwwert d’Verfassungsdébatt zu Lëtzebuerg
 
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Subsidiarität

Die Subsidiarität bestimmt als Grundsatz die Ausübung der Zuständigkeiten. Er dient als Grundlage für die Entscheidung, ob die Union eingreifen kann oder ob sie dies den Mitgliedstaaten überlassen muss. Nach diesem Grundsatz kann die Union in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig werden, wenn die Mitgliedstaaten die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen nicht ganz erreichen können und ein Handeln auf Unionsebene besser ist.

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