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Unionsbürgerschaft

Die Unionsbürgerschaft wurde 1992 durch den Vertrag von Maastricht eingeführt. Jeder Bürger eines Mitgliedsstaates der EU ist zugleich Unionsbürger.
Durch die Unionsbürgerschaft entsteht zwischen dem Bürger und der Union ein besonders enges Rechte- und Pflichtenverhältnis. Pflichten für die Bürger (etwa eine europäische Wehrpflicht) sind allerdings bislang nicht vorgesehen. Zu den Rechten gehören insbesondere : Freizügigkeit und Aufenthaltsrecht, Kommunalwahlrecht, Wahlrecht zum Europäischen Parlament, diplomatischer und konsularischer Schutz, Petitions- und Beschwerderecht und das Recht in einer Amtssprache der Europäischen Union zu kommunizieren.

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