Aktuell Informatioun an Dokumentatioun iwwert d’Verfassungsdébatt zu Lëtzebuerg
 
Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter:

Agenda

Stabilitäts- und Wachstumspakt

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt (kurz Euro-Stabilitätspakt) ist eine Vereinbarung, welche die Neuverschuldung der einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft begrenzen soll. Der Pakt fordert von den Euroländern in wirtschaftlich normalen Zeiten einen annähernd ausgeglichenen Staatshaushalt, damit in wirtschaftlich ungünstigen Zeiten Spielraum besteht, durch eine Erhöhung der Staatsausgaben die Wirtschaft zu stabilisieren (Neuverschuldung maximal drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts).

Vous êtes ici : Sommaire > Die Europäische Verfassung > Begriffe > Stabilitäts- und Wachstumspakt