Ein Referendum ist ein Volksentscheid, bei dem das Volk über einen Parlamentsentscheid im nachhinein befindet und ihn dabei entweder annehmen oder verwerfen kann. In Luxemburg und weiteren neun EU-Staaten werden bis November 2006 Referenden zur Europäischen Verfassung durchgeführt.
Das luxemburgische Referendum ist am 10. Juli 2005 und hat nur konsultativen Charakter, d.h. laut der luxemburgischen Verfassung kann jeder Vertrag nur per Gesetz vom Parlament genehmigt werden. Das Parlament wird daher vor und nach dem Referendum über den Verfassungsvertrag abstimmen.
Zur Durchführung dieses Referendums wurden am 28. Januar 2005 zwei Gesetzentwürfe von der Regierung verabschiedet und von Außenminister Jean Asselborn am 18. Februar 2005 dem Parlament überreicht :
Gesetzentwurf 5442 zur Ratifizierung des Verfassungsvertrags (Am 12. April 05 hat das Parlament diesen Entwurf verabschiedet.)
Wahlberechtigt sind alle Bürger, die gemäß Wahlgesetz vom 18. Februar 2003 in den Wählerlisten für die Landeswahlen eingetragen sind und die luxemburgische Nationalität besitzen. In Luxemburg ansässige EU-Bürger sind demnach von der Teilnahme ausgeschlossen. Auch ist das Referendum obligatorisch, Nichterscheinen soll mit Geldstrafen geahndet werden.
Informationen zur Briefwahl finden Sie auf der Internetseite der Regierung.