Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union bildet den Teil II des Europäischen Verfassungstextes. Sie wurde bereits im Dezember 2000 auf der Regierungskonferenz von Nizza von den Staats- und Regierungschefs feierlich proklamiert, bleibt jedoch zunächst unverbindlich.
Durch Einfügen der Charta in den Verfassungsvertrag wird diese nach dessen In-Kraft-Treten dann rechtlich verbindlich für die Europäische Union und die Mitgliedstaaten, soweit sie EU-Recht ausführen.