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Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union bildet den Teil II des Europäischen Verfassungstextes. Sie wurde bereits im Dezember 2000 auf der Regierungskonferenz von Nizza von den Staats- und Regierungschefs feierlich proklamiert, bleibt jedoch zunächst unverbindlich.
Durch Einfügen der Charta in den Verfassungsvertrag wird diese nach dessen In-Kraft-Treten dann rechtlich verbindlich für die Europäische Union und die Mitgliedstaaten, soweit sie EU-Recht ausführen.

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