Aktuell Informatioun an Dokumentatioun iwwert d’Verfassungsdébatt zu Lëtzebuerg
 
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Teil I (Artikel I-1 bis I-60)

Der erste Teil der Verfassung regelt die Grundsätze der Europäischen Union. Er beinhaltet u.a. die Zuständigkeiten der Union, ihre Beschlussfassungsverfahren, die Unionsbürgerschaft, das demokratische Leben der Union, ihre politischen Organe und deren Finanzierung.

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