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Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga

Die ’Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga’ hat punkto Naturschutz Stellung zur Europäischen Verfassung bezogen.

Die Vereinigung begrüßt allgemein die feste Verankerung des Umweltschutzes in den drei Teilen des Europäischen Verfassungsvertrags. Die Bestimmungen zur Agrarpolitik im dritten Teil scheinen den Umweltschützern allerdings aus den 60er Jahren, da man im Entwurf "kein Wort [...] über Regeln der guten fachlichen Praxis (Tier-, Pflanzen, Umwelt- und Naturschutz) oder über Lebensmittelsicherheit" finde. Diese Auffassung der Landwirtschaftspolitik scheine geradewegs aus den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts übernommen. Positiv sei allerdings das Mitentscheidungsrecht des Europaparlaments in Sachen Agrarpolitik.

Begriffe wie Nachhaltigkeit und Umweltschutz würden weder in der Landwirtschafts-, noch in der Transport- oder Energiepolitik im dritten Teil auftauchen. Die ’Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga’ mahnt, dass die Umweltschutzorganisationen "auch in Zukunft die politischen Tagesgeschäfte" aufmerksam verfolgen müssten und hofft, dass "der dritte Teil der europäischen Verfassung so schnell wie möglich überarbeitet wird".

Die integrale Stellungnahme finden sie hier.

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