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Spautz, Ren : Vom Tierschutz und der EU-Verfassung !

Beim Studieren der EU-Verfassung bin ich auf Seite 61-62 auf folgenden Text zum Thema "Tierschutz in Europa" gestoßen :

Artikel III-121
"Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen der Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung ; sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheit der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe."

Dies will heißen : Die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten, wie "religiöse Riten" z.B. das Schächten, "kulturelle Traditionen" z.B. Stierkampf und Hunderennen, die jährlich mit EU-Steuergeldern in Höhe von 22 Millionen Euro, beziehungsweise 25 Millionen Euro bezuschusst werden, ist ein Skandal und eine schallende Ohrfeige für jeden Tierfreund und Tierschützer in Europa.

Am 10. Juli 2005 bei Gelegenheit des EU-Referendums, haben die Luxemburger Tierfreunde die Gelegenheit auf diesen Artikel III-121 adäquat zu antworten.

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