Die beratende Kommission für Menschenrechte in Luxemburg (CCDH) äußerte sich am 10. Mai in einer Pressekonferenz über die Europäische Verfassung.
Die Kommission wertet den Vertragstext in seinem Gutachten insgesamt als einen Fortschritt : so erhalte die Charta der Menschenrechte Verfassungsrang und habe somit Auswirkungen auf die nationale Rechtsprechung, die Chancengleichheit werde festgeschrieben und die Asylpolitik würden nicht mehr von den Interessen der einzelnen Staaten bestimmt, sondern von einer gemeinsamen europäischen Politik.
Das gesamte Gutachten finden Sie auf Internetseite der Regierung.